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Wie Lange Muss Man Krank Sein Um Erwerbsminderungsrente Zu Bekommen

Erwerbs­minderungs­rente: Das Wichtigste in Kürze

Vom Anspruch bis zur Rente

Anspruch.
Sind Sie dauer­haft krank und fürchten, nicht mehr ins Berufs­leben zurück­zukehren, haben Sie als gesetzlich Renten­versicherte Anspruch auf eine Erwerbs­minderungs­rente. Es gelten aber Bedingungen. Und: Anspruch auf eine volle Rente haben Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgend­einer Arbeit nachgehen könnten. Anderenfalls kommt eine Teil­erwerbs­minderungs­rente infrage.
Krankengeld.
Schöpfen Sie als gesetzlich Kranken­versicherte Ihren Anspruch auf maximal 72 Wochen Krankengeld voll aus. Ziehen Sie erst dann eine Erwerbs­minderungs­rente in Erwägung. Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, die Rente zu beantragen. Reha-Maßnahmen könnten helfen, wieder ins Erwerbs­leben zurück­zukehren. Details zum Krankengeld lesen Sie im Special Einfach erklärt: Krankentagegeld.
Antrag.
Wenn Sie absehen können, dass Sie auf Dauer zu krank zum Arbeiten sind, beantragen Sie ­eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente. Wie Sie vorgehen, zeigt unsere Check­liste am Ende dieses Textes.
Wider­spruch.
Wird Ihr Renten­antrag nicht genehmigt, können Sie kostenlos in Monats­frist Wider­spruch einreichen. Unterstüt­zung bieten zum Beispiel Sozial­verbände (siehe Interview am Ende des Textes), bei denen Sie Mitglied werden können.
Alters­rente für Schwerbehinderte.
Sind Sie schwerbehindert und haben Sie keinen Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente, können Sie zwei Jahre vor Ihrer Regel­alters­grenze in Alters­rente gehen, mit Abschlägen sogar noch früher. Alles Wichtige finden Sie in unserem Special Rente für Schwerbehinderte.

Wer Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente hat

Die gesetzliche Renten­versicherung ist nicht nur für Ruhe­ständler zuständig. Sie hilft auch Menschen, die lang­fristig zu krank sind, um sechs Stunden oder mehr am Tag zu arbeiten. 1,8 Millionen Personen beziehen eine Erwerbs­minderungs­rente in voller oder halber Höhe – je nachdem, ob und wie viele Stunden sie noch tätig sein können. Jüngere zählen ebenso dazu wie Beschäf­tigte kurz vor der Alters­rente. Unsere Beispiel­rechnungen in der Tabelle unten zeigen aber auch: Gerade bei Versicherten mit kürzeren Erwerbs­biografien oder nied­rigem Einkommen reicht sie nicht für den Lebens­unterhalt.

Schreiben Sie uns!

Bei Fragen zur gesetzlichen Rente kann es manchmal um die Existenz ­gehen. Wichtig ist deshalb, dass Versicherte verläss­lich, verständlich und zeit­nah die Auskünfte bekommen, die sie brauchen. Schreiben Sie uns, welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Renten­versicherungs­träger gemacht haben – egal, ob diese gut oder schlecht waren. Schi­cken Sie Ihre E-Mail an gesetzliche-rente@stiftung-warentest.de. Vielen Dank!

Volle Erwerbs­minderungs­rente

Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbs­minderung (EM-Rente) haben Mitglieder der gesetzlichen Renten­versicherung. Voraus­setzung sind bestimmte Versicherungs­zeiten. Versicherte müssen im Regelfall vor Eintritt der Erwerbs­minderung

  • auf mindestens fünf Jahre Beitrags­zeit kommen – dazu zählen neben Pflicht­beitrags­zeiten aus einer sozial­versicherungs­pflich­tigen Beschäftigung auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten oder freiwil­lige Beiträge,
  • in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflicht­beiträge gezahlt haben.

Bei Arbeits­unfällen oder Berufs­krank­heiten sind die Mindest­versicherungs­zeiten kürzer. Auch für Wehr- und Zivil­dienstleistende liegen die Schwellen nied­riger.

Nur Versicherte, die diese versicherungs­recht­lichen Bedingungen erfüllen, haben eine Chance, dass ihr Antrag Erfolg hat. Verena Bentele, Präsidentin des Sozial­verbands VdK, erklärt im Interview unten, worauf Betroffene besonders achten müssen.

Strenge gesundheitliche Voraus­setzungen

Neben den versicherungs­recht­lichen Formalien müssen Versicherte auch gesundheitliche Voraus­setzungen erfüllen. Diese werden nicht an bestimmten Krankheiten wie Depressionen oder Herz-Kreis­lauf­probleme fest­gemacht. Die gesetzliche Renten­versicherung zahlt erst, wenn eine Krankheit dazu führt, dass Versicherte nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Eine volle Erwerbs­minderungs­rente wird gewährt, wenn ein Antrag­steller dauer­haft so krank ist, dass er nur noch weniger als drei Stunden am Tag erwerbs­fähig ist. Dabei kommt es nicht auf den Beruf an, den Erkrankte zu Beginn der Erwerbs­minderung ausgeübt hat. Ein Zimmerer, der nicht mehr als Hand­werker aber noch in einem Call-Center arbeiten kann, bekäme keine Erwerbs­minderungs­rente.

Teil­erwerbs­minderungs­rente in halber Höhe

Kann jemand noch zwischen drei und sechs Stunden täglich irgend­einer Tätig­keit nachgehen, aber nicht länger, bekommt er zwar keine volle Erwerbs­minderungs­rente kann aber eine Teil­erwerbs­minderungs­rente betragen. Die Höhe der Teil­erwerbs­minderungs­rente entspricht der Hälfte eine vollen EM-Rente. Allerdings gibt es für ältere Arbeitnehmer noch einen Zusatz­schutz, der jüngeren nicht mehr zusteht.

Ältere Arbeitnehmer. Versicherten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, steht eine Teil­erwerbs­minderungs­rente auch dann zu, wenn sie nur noch einge­schränkt in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf arbeiten können. In diesen Fällen gibt es oft Streit darum, welche Tätig­keiten vergleich­bar und zumut­bar sind. Wird die Rentenzahlung abge­lehnt, sollten Betroffene sich beraten lassen und Wider­spruch einlegen.

Jüngere Arbeitnehmer. Für alle ab dem 2. Januar 1961 geborenen Arbeitnehmer gilt: Sie bekommen nur dann eine Erwerbs­minderungs­rente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in keinem Beruf mehr tätig sein können. Ihre berufliche Qualifikation und bisherige Tätig­keit spielt keine Rolle. Hier ist es ratsam, über den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung nach­zudenken. Die besten Tarife finden Sie in unserem Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier finden Sie auch alle wichtigen Informationen und Test­ergeb­nisse.

Tabelle: Volle oder halbe Erwerbs­minderungs­rente?

Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag arbeits­fähig ist, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente.

Tipp: Wenn Sie teil­weise erwerbs­gemindert sind, können Sie bis zu einer gewissen Grenze Geld hinzuver­dienen. Dies gilt unter Umständen auch bei voller Erwerbs­minderung. Fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach.

Kein Teil­zeitjob: Behörde zahlt volle Rente

Der Groß­teil der Erwerbs­min­derungs­rentner erhält eine volle Rente. Eine volle Erwerbs­minderungs­rente wird manchmal auch dann gezahlt, wenn Versicherte zwar noch zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbs­tätig sein könnten, also nur Anspruch auf eine Teil­erwerbs­minderungs­rente hätte, wegen der Arbeits­markt­lage jedoch keinen Teil­zeitjob findet.

So hoch fällt die Erwerbs­minderungs­rente aus

Zwar hilft die Erwerbs­minderungs­rente. Für viele ist sie aber nicht hoch genug, um den Lebens­unterhalt voll zu decken. Besonders Bestands­rentne­rinnen und -rentner sind betroffen. Unsere Berechnungen unten zeigen, dass aber auch nach den Verbesserungen für Neurentner seit 2018 immer noch Jüngere oder Menschen mit nied­rigem Einkommen auf zusätzliche staatliche Unterstüt­zung wie Grundsicherung angewiesen sein könnten. Ein 29-Jähriger, der fünf Jahre lang durch­schnitt­lich verdient hat und dann – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls – erwerbs­unfähig wird, bekäme derzeit im Westen 620 Euro Monats­rente. Einem Kollegen aus Ostdeutsch­land ständen bei gleicher Erwerbs­biografie immerhin 672 Euro zu – 52 Euro mehr. Aber auch das reicht kaum für Miete, Ernährung, Kleidung. Zur Orientierung: Der vorläufige monatliche Durch­schnitts­verdienst für 2021 liegt bei 3 462 Euro.

Spezielle Formel für den Osten

Der Unterschied zwischen West- und Ost­renten kann bei höherem Verdienst und ­längerer Beitrags­zeit sogar noch größer ausfallen. Das liegt am sogenannten Umrechnungs­faktor, der die ostdeutschen Verdienste künst­lich erhöht. Er war in der Vergangenheit höher und soll bis 2025 abge­schmolzen werden.

Die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente hängt davon ab, wie viel Versicherte seit ihrem 17. Lebens­jahr verdient haben. Wir zeigen an vier Beispielen, wie die Renten je nach Verdienst und Länge der Beschäftigung ausfallen.

Zurechnungs­zeit lässt die Rentenzahlung steigen

Um die Erwerbs­minderungs­rente zu erhalten, müssen Versicherte einen Rentenantrag stellen. Die Deutsche Renten­versicherung untersucht dann mit eigenen medizi­nischen Gutachtern, ob und in welchem Umfang ein Antrag­steller noch arbeiten kann. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen prüft die Renten­versicherung, ob der Antrag­steller mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse einge­zahlt hat. Vor allem psychische Erkrankungen zwingen Menschen zu einem früh­zeitigen Ausstieg aus dem Erwerbs­leben – vor Rücken- und Krebs­erkrankungen.

Tipp: Stellen Sie bei der Renten­versicherung möglichst schon in frühen Jahren einen Antrag auf Kontenklärung. Das erspart Ihnen Bürokratie, wenn Sie krank­heits­bedingt irgend­wann eine Erwerbs­minderungs­rente beantragen müssen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Versicherungs­verlauf voll­ständig ist. Alles, was Sie über die gesetzliche Renten­versicherung wissen sollten, lesen Sie im Special Einfach erklärt: Rentenversicherung.

Zurechnungs­zeit erhöht Rentenzahlung

Erwerbs­geminderten fehlen oft viele Jahre bis zum Beginn ihrer regulären Alters­rente – und somit auch viele Beitrags­jahre in der gesetzlichen Renten­versicherung. Für diese Zeit erhalten sie einen Ausgleich in Form einer sogenannten Zurechnungs­zeit. Es wird dann rechnerisch so getan, als ob die Person weiterge­arbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hätte. Vor 2018 wurde eine Zurechnungs­zeit bis zum 62. Geburts­tag zugrunde gelegt. Für alle, die später eine Erwerbs­minderungs­rente beantragten, erhöhte sich die Zurechnungs­zeit. Unsere Tabelle (s.u.) zeigt, um wie viele Jahre. Die güns­tigere Regelung gilt nur für Neurentner, nicht für diejenigen, die schon eine Rente erhalten.

Zurechnungs­zeit sprunghaft gestiegen

Menschen, die zum Beispiel 2021 eine Erwerbs­minderungs­rente beantragen, sind deutlich besser gestellt. Die Zurechnungs­zeit liegt für sie bei 65 Jahre und zehn Monaten. Bis 2031 erhöht sie sich weiter schritt­weise auf dann 67 Jahre.

Renten­abschläge bis 10,8 Prozent

Für Erwerbs­minderungs­renten gelten genauso wie für alle Alters­renten sogenannte Renten­abschläge, sofern sie vorzeitig bezogen werden. Daran hat sich auch durch die neuen Reformen nichts geändert. Für jeden Monat, den die Erwerbs­minderungs­rente vor diesem Zeit­punkt beginnt, werden 0,3 Prozent abge­zogen. Maximal sind es 10,8 Prozent. Die Alters­grenze, ab der es eine ungekürzte Erwerbs­minderungs­rente gibt, liegt 2021 bei 64 Jahren und sechs Monaten. Diese Alters­grenze für eine ungekürzte Erwerbs­minderungs­rente steigt für die jeweiligen Neurentner stufen­weise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre, wie unsere Tabelle „Rente ohne Abschlag"zeigt. Das Durch­schnitts­alter der Antrag­steller liegt zurzeit bei knapp 53 Jahren. Das bedeutet: Vielen Menschen, die eine Erwerbs­minderungs­rente erhalten, wird durch Abschläge 10,8 Prozent weniger ausgezahlt.

Prüfung: Letzten vier Jahre vor Erwerbs­minderung

Seit dem 1. Juli 2014 können Erwerbs­unfähigkeits­rentner von einer sogenannten Güns­tiger­prüfung profitieren. Die Renten­versicherung klärt, ob sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbs­minderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Mindern diese Jahre die Renten­ansprüche, fallen sie beim Berechnen der tatsäch­lichen Rente heraus. Hintergrund: Viele Menschen sind in der Zeit vor dem Renten­beginn gesundheitlich schon so stark einge­schränkt, dass sie zum Beispiel keine Über­stunden mehr leisten können, eventuell nur noch Teil­zeit arbeiten können, länger krank­geschrieben sind oder Krankengeld beziehen. Die Berechnung der Rentenhöhe beruht normaler­weise auf dem durch­schnitt­lichen Verdienst eines Versicherten seit dem 17. Lebens­jahr. Krank­heits­bedingte Einkommens­einbußen in den letzten Jahren können den Durch­schnitt deutlich nach unten ziehen.Wer schon vor dem 1. Juli 2014 eine Erwerbs­minderungs­rente bezog, kann die Güns­tiger­prüfung nicht nach­träglich in Anspruch nehmen.

Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Kranken­geschichte lückenlos. Führen Sie den Krank­heits­verlauf und wichtige Behand­lungen wie Operationen oder Rehamaß­nahmen tabellarisch auf. Geben Sie zum Nach­weis möglichst keine Originale aus der Hand, sondern nur Kopien. Haupt­grund für Frührente ist die Psyche

Haupt­grund für Frührente ist die Psyche

Psychische Störungen waren im Jahr 2019 mit Abstand die häufigste Ursache für die Bewil­ligung einer gesetzlichen Erwerbs­minderungs­rente. 67 321 Frauen und Männer mussten aufgrund einer psychischen Störung wie Burn-out, Depressionen oder Sucht­erkrankung vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden.

Wenn der Antrag abge­lehnt wird – richtig reagieren

Viele Anträge auf Erwerbs­minderungs­rente werden abge­lehnt

Bei vielen Antrag­stel­lern klappt es mit der Erwerbs­minderungs­rente nicht oder nicht im ersten Anlauf. Rund 42 Prozent der Anträge auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente wurden 2020 abge­lehnt.* Dabei lehnt die Renten­versicherungs­träger einen Antrag entweder komplett ab oder sie spricht einem Antrag­steller statt der vollen nur die halbe Rente zu. Wie Versicherte ihren Renten­bescheid prüfen, erklärt unser Special Rentenbescheid.

Wider­spruch und Klage

Scheitert der Antrag, können Versicherte Wider­spruch einlegen. Lehnt der Renten­versicherer den Antrag auf eine Erwerbs­minderungs­rente auch danach ab, bleibt ihnen eine Klage vor dem Sozialge­richt. Bei Renten­anträgen und Wider­sprüchen ziehen die Renten­versicherungs­träger immer ihre eigenen Gutachter zurate. Erst das Gericht bestellt in der Regel einen neutralen Gutachter. Entscheidet der Gutachter zugunsten des Versicherten, bewil­ligt der Renten­versicherer häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt. Die Richter folgen in den meisten Fällen einem solchen Gutachten.

Tipp: Während des Verfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld (Details im Special Einfach erklärt: Krankentagegeld). Endet Ihr Krankengeld­anspruch, melden Sie sich – auch bei fort­bestehendem Arbeits­verhältnis – bei der Arbeits­agentur. Unter Umständen haben Sie bis zur Entscheidung über den Antrag einen Anspruch auf Arbeits­losengeld.

*Korrigiert am 8. Juli 2021

Check­liste: So bekommen Sie die Erwerbs­minderungs­rente

Kurz und knapp zum Abhaken

Kontenklärung.
Stellen Sie bei der Renten­versicherung einen Antrag auf Kontenklärung und machen Sie Ihr Versicherungs­verlauf voll­ständig. Eine Beratungs­stelle nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.
Rentenhöhe.
Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbs­minderungs­rente finden Sie in der Renten­information. Sie wird Versicherten ab 27 Jahren jähr­lich zuge­schickt. Eine tabellarische Über­sicht, wie hoch die Rente abhängig von Verdienst und Versicherungs­zeit ausfällt, finden Sie in diesem Special.
Kranken­geschichte.
Dokumentieren Sie Ihre Kranken­geschichte lückenlos mit einer Tabelle (Krank­heits­verlauf, wichtige Behand­lungen, Operationen, Rehamaß­nahmen). Geben Sie nur Kopien aus der Hand.
Antrag.
Die Versichertenberater der Renten­versicherung helfen. Bringen Sie ärzt­liche Attests und Nach­weise über Ausbildungs­zeiten und die Geburts­urkunde mit.
Sozial­verband.
Sie können Mitglied in einem Sozial­verband wie VdK oder SoVD werden. Das kostet monatlich für eine Einzel­person zwischen sechs und acht Euro. Dafür erhalten Sie Beratung in allen Feldern des Sozial­rechts, Rechts­beistand und auch praktische Hilfe etwa beim Ausfüllen des Rentenantrags. Auch Gewerkschaften unterstützen und beraten ihren Mitgliedern bei Erwerbs­minderung.
Über­gangs­zeit.
Während des Verfahrens haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeld­anspruch, melden Sie sich – auch bei fort­bestehendem Arbeits­verhältnis – bei der Arbeits­agentur. Eventuell können Sie bis zur Ent­schei­dung einen Arbeits­losengeld­anspruch haben.
Bescheid.
Prüfen Sie den Bescheid sofort. Wird Ihr Antrag abge­lehnt oder nur die halbe Rente bewil­ligt, können Sie in Monats­frist wider­sprechen.
Wider­spruch.
Wider­sprechen Sie recht­zeitig. Eine Begründung und weitere Dokumente können Sie nach­reichen. Sollten Sie eine Rechts­schutz­versicherung mit Sozial­rechts­schutz haben, holen Sie eine Kosten­deckungs­zusage ein. Haben Sie keine Versicherung, nutzen Sie die Beratung der Sozial­verbände VdK oder SoVD.
Akten­einsicht.
Beantragen Sie Einsicht in entscheidungs­erhebliche Unterlagen. Das können etwa medizi­nische Gutachten der Renten­versicherung sein.
Klage.
Sie können beim Sozialge­richt klagen, wenn der Wider­spruch abge­lehnt wird.
Grund­sicherung.
Eine Erwerbs­minderungs­rente reicht nicht zum Leben. Haben Sie kein zusätzliches Einkommen, können Sie beim Sozial­hilfeträger Grundsicherung beantragen. Zuständig sind zumeist die Kommunalbehörden (Städte, Kreise, Land­schafts­verbände, Bezirke oder Landes­sozial­ämter). Den Antrag können Sie auch bei der Deutschen Renten­versicherung stellen.
Hinzuver­dienst.
Sie sind teil­weise erwerbs­gemindert? Dann können Sie in bestimmten Grenzen Geld hinzuver­dienen, unter Umständen auch bei voller Erwerbs­minderung. Mehr Infos bei der Deutschen Rentenversicherung.

Interview mit Verena Bentele vom VdK

Erwerbs­minderungs­rente - Anspruch, Antrag, Rentenhöhe
Mehr­fache Paralympics-Siegerin. Die ehemalige Biathletin Verena Bentele steht seit 2018 dem Sozial­verband VdK vor. Sie ist von Geburt an blind. © Susie Knoll

Der Antrag auf Erwerbs­minderungs­rente ist oft schwierig. Woran das liegt, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Der Sozial­verband berät mehr als 2 Millionen Mitglieder zum Sozialrecht.

Rund 42 Prozent der Anträge auf Erwerbs­minderungs­rente hat die gesetzliche Renten­versicherung 2020 abge­lehnt. Woran liegt das?

Die Renten­versicherung entscheidet oft erst einmal nach Aktenlage. Das wird vielen Menschen nicht gerecht. Ihre Krank­heits­bilder werden nicht richtig erkannt. Vor allem Kombinationen aus mehreren Krank­heits­bildern – chro­nische Schmerzen und psychische Erkrankung zum Beispiel – sind problematisch.

Eine so grund­legende Entscheidung, ob jemand lang­fristig zu krank zum Arbeiten ist, wird per Aktenlage entschieden?

Ja. Wir haben zudem den Eindruck, bei Unklarheiten wird abge­lehnt statt nachgefragt. Wer sich nicht wehrt und Wider­spruch einlegt, hat das Nach­sehen. Gerade kranken Menschen fällt das schwer. Auf dem Weg zur Erwerbs­minderungs­rente sind häufig mehrere Behörden und Sozial­versicherungs­zweige invol­viert. Das macht die Angelegenheit noch komplizierter.

Welche sind das?

Zunächst werden die Personen häufig zwischen der Renten­versicherung, der Arbeits­agentur und der Kranken­versicherung hin- und hergeschickt. Dann sind die Renten selbst oft nied­rig, sodass Menschen zusätzlich auf Sozial­hilfe angewiesen sind. Das kann über­fordern. Wir merken das an ständig steigenden Mitglieder­zahlen. Die Erwerbs­minderungs­rente gehört zu den Themen mit dem größten Beratungs­bedarf.

Wie können Antrag­steller ihre Chancen verbessern?

Wichtig ist, dass ihr Gesund­heits­zustand gut dokumentiert ist. Sie müssen darauf achten, was in Entlassungs­berichten von Kliniken oder den Befundbe­richten ihrer Ärzte steht. Am besten Ärzte immer darauf hinweisen, wie wichtig diese Berichte sind. Sind sie schlampig ausgefüllt, erschwert das den Weg zur Erwerbs­minderungs­rente sehr.

Gibt es Fehler aufseiten der Versicherten, die Ihre Berater beob­achten?

Versicherte stellen häufig einen Antrag, ohne die versicherungs­recht­lichen Voraus­setzungen zu erfüllen.

Aber so hoch sind die doch gar nicht, oder?

Das täuscht. Zeiten des Bezugs von Arbeits­losengeld II sind keine Pflicht­beitrags­zeiten mehr; Lang­zeit­arbeits­lose erhalten so häufig keine Erwerbs­minderungs­rente. Versicherte können sich viel Zeit und Schreibkram ersparen, wenn sie sich vorher über die notwendige Warte­zeit informieren. Wichtig ist auch, dass sie Termine, die die Renten­versicherung für sie ansetzt, wahr­nehmen – bei einem ärzt­lichen Gutachter zum Beispiel. Denn mangelnde Mitwirkung führt auch zur Ablehnung.

Die Renten wurden 2019 erhöht. Hat das Erwerbs­geminderten, die Sozial­hilfe beziehen, geholfen?

Der Gesetz­geber hat die Renten nur für Neurentner verbessert. Für die 1,8 Millionen Rentne­rinnen und Rentner, die vor diesem Stichtag eine Rente bezogen haben, gilt das nicht. Wir fordern, dass Bestands­rentner gleich­gestellt werden. Der VdK unterstützt einen Betroffenen auf dem Weg zu einer Klage vor dem Bundes­verfassungs­gericht. Wir sind jetzt beim Bundes­sozialge­richt ange­kommen.

Sind Stich­tags­regelungen nicht üblich? Bei der Riester-Kinder­zulage gibt es sie zum Beispiel auch.

Die Einführung eines Stich­tages muss sachlich vertret­bar sein; er muss immer gerecht­fertigt sein.

Gab es schon mal Erfolge?

Politisch, ja. Die Mütterrente. Ältere Mütter waren bei den Erziehungs­zeiten stark benach­teiligt. Durch die Einführung der Mütterrente sind sie viel bessergestellt.

Dieses Special haben wir im Januar 2020 veröffent­licht und zuletzt im Juli 2021 aktualisiert. Nutzer­kommentare können sich auf eine frühere Fassung beziehen.

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Wie Lange Muss Man Krank Sein Um Erwerbsminderungsrente Zu Bekommen

Source: https://www.test.de/erwerbsminderungsrente-5176318-0/

Posted by: gaonagoinat.blogspot.com

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