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Wie Lang Vorher Braucht Man Ein Vium

Wer in die Vereinigten Staaten einreisen möchte, benötigt ein Visum oder eine Reisegenehmigung (ESTA). Die USA sind hier im Vergleich zu anderen Ländern ein sehr gut organisiertes Land und so ist es an sich, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, ein leichtes, in die USA einzureisen und ein Visum zu erhalten.

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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen zum Visum | Wer kann ein Visum beantragen und wer nicht? | Visakategorien: Die einzelnen Nichteinwanderungsvisa | Die einzelnen Einwanderungsvisa | Der Visumsantrag – das Verfahren zur Beantragung | Das Interview | Was ist das CBP Global Entry Program? | Was ist das Visa Waiver Program über das Electronic System of Travel Authorization? | Weitere häufige Fragen und Antworten zum Visum und ESTA für die USA | Wo bekomme ich Hilfe und wo kann mich weiter informieren? | Aktuelle Informationen zum Reisen während der Corona-Pandemie

Damit Ihr Abenteuer USA starten kann und damit Sie schon einmal einen Überblick bekommen, haben wir hier einige Informationen zum Visum, zum Visumsantrag, zur Reisegenehmigung in die USA , der Aufenthaltsdauer, den notwendigen Unterlagen, Bearbeitungszeiten und zu anderen Regelungen und Verfahren rund um den Visumantrag für Sie zusammengestellt.

Allgemeine Informationen zum Visum

Wer in die USA einreisen möchte, benötigt ein Visum oder eine Reisegenehmigung (ESTA).
Wer in die USA einreisen möchte, benötigt ein Visum oder eine Reisegenehmigung (ESTA).

Zur Einreise in die USA benötigen Sie ein Visum oder eine Reisegenehmigung (ESTA). Seit den Anschlägen im Jahr 2011 sind die Bestimmungen für Bürger strenger und aufwendiger geworden. Nichtsdestotrotz ist die Beantragung einfach und dauert meist nicht lange. Insgesamt sollten Sie aber etwa drei bis vier Wochen Bearbeitungszeit für ein Visum einplanen.

Wer als deutscher Staatsangehöriger, der NICHT Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung ist, nicht länger als 90 Tage in den USA verbringen möchte, muss kein Visum beantragen. Diese Personen können auf einen Visumantrag verzichten und über das Visa Waiver Programm einen Antrag stellen und mit der ausgestellten Einreisegenehmigung aus dem Heimatland visumfrei in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen. Ein Nichteinwanderungsvisum wird dem Bürger über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gewährt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Hinweis: Auch wenn Sie in den USA nur einen Zwischenstopp machen und weiter in ein Drittland reisen und wenn Sie nicht unter die ESTA-Regelung fallen, müssen Sie sich zuvor vom Generalkonsulat ein Transitvisum genehmigen lassen. Das Transitvisum, das Sie dann beantragen müssen, ist das Visum der Kategorie C-1. Müssen Sie aus geschäftlichen Gründen einen Zwischenstopp in den USA einlegen, kann unter Umständen ein anderes Transitvisum fällig werden. So ist das C1D-Visum zum Beispiel für die Besatzung von Flugzeugen oder Booten bestimmt..

Wer kann ein Visum beantragen und wer nicht?

Grundsätzlich kann jeder Bürger ein Visum in der passenden Visumkategorie beantragen, der im Rahmen seiner Reise beabsichtigt, länger als 90 Tage in den USA zu bleiben. Wenn Sie nach dem 1.3. 2011 im Iran, Irak, in Syrien, dem Sudan, Jemen, in Libyen, Nordkorea oder Somalia waren, benötigen Sie auch als deutscher Bürger immer ein Visum und müssen bei der zuständigen Vertretung einen Visumantrag stellen, unabhängig davon, wie lange Sie in den Vereinigten Staaten bleiben möchten.

Visakategorien: Die einzelnen Nichteinwanderungsvisa

Grundsätzlich kann man zwischen einem Einwanderungsvisum und einem Nichteinwanderungsvisum unterscheiden. Die Verfahren, die Gültigkeitsdauer und die notwendigen Unterlagen hierfür unterscheiden sich gemäß Einwanderungsrecht.

Wir wollen uns hier zunächst mit den verschiedenen Arten von Nichteinwanderungsvisa beschäftigen. Die Kosten für die einzelnen Visa sind ähnlich. Eines ist bei allen Visa gleich: Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ein Visum muss immer neu beantragt werden, egal ob sie aus touristischen Gründen, für das Studium oder mit einem anderen Plan in die USA reisen. Eine Beratung kann helfen, die richtige Visakategorie auszuwählen.

Diese Kategorien gibt es:

Kat. Dauer Zweck Kosten
B-1 180 Tage Geschäftlich: Verhandlungen, Meetings, Konferenzen, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten 152 €
B-2 180
Tage
Privat: Urlaub/Tourismus, Besuche, medizinische Behandlungen, Wettbewerbsteilnahme, kurze Kurse, Ausbildung 152 €
B1 + B2 180
Tage
Privat & geschäftlich: Aufenthalt, der geschäftliches und privates miteinander verbindet s.o.
F Privat: Studenten 152 €
H Geschäftlich: Qualifizierte Arbeiter 180,50 €
J Privat: Austauschprogramm (Student, Au-Pair, …), Praktikum 152 €
L 7 Jahre Geschäftlich: Arbeiter/Arbeitnehmer aus Betrieben mit Niederlassung in den USA und im Ausland auf Geschäftsreise 180,50 €
M Privat: Ausländische Schüler und Studenten, die eine Ausbildung besuchen, die kein Studium ist 152 €
O Geschäftlich: Zeitlich befristete Tätigkeit in den USA für Menschen mit besonderen Fähigkeiten (Kunst, Wissenschaft, Bildung, Industrie, Handel oder Sport) 180,50 €
P Geschäftlich: Sportler, Entertainer, Künstler und deren Mitarbeiter, die als Geschäftsreisende in die USA reisen 180,50 €
Q Privat & geschäftlich: Internationales Kulturaustauschprogramm
A Geschäftlich: Diplomaten und ausländische Beamte
C Transitreisende, die auch über ESTA einreisen könnten
D Geschäftlich: Besatzungsmitglieder von Schiffen oder Flugzeugen
E Geschäftlich: Investoren und Händler
G Geschäftlich: Diplomaten, Beamte, Arbeitnehmer von internationalen Organisationen
I Geschäftlich: Medienschaffende auf Geschäftsreise
K Privat: Verlobte von US-Amerikanern, wenn diese innerhalb von 90 Tagen in den USA heiraten
K-2 Privat: Ledige Kinder im Alter von unter 21 Jahren zur Familienzusammenführung
R Privat & geschäftlich: Seelsorger, Mitarbeiter einer NGO (Nicht-Regierungsorganisation)
S Zeugen & Informanten
TN Geschäftlich: Staatsbürger der Länder Mexiko und Kanada, die einen Beruf ausüben, der auf der NAFTA-Liste steht
U, T Opfer von Verbrechen
V Privat: Ehepartner und minderjährige Kinder von einem US-Bürger mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung

Die Entscheidung über eine Arbeitserlaubnis in den Vereinigten Staaten von Amerika obliegt laut Einwanderungsrecht der Einwanderungsbehörde (USCIS).

Die einzelnen Einwanderungsvisa

Um in die USA einzuwandern und über die befristete Aufenthaltsdauer hinaus in den USA zu bleiben und dort sein Leben zu verbringen, reichen die vorgenannten Nichteinwanderungsvisa natürlich nicht aus. Hierfür benötigt man vor der Abreise ein Einwanderungsvisum für das ein Sponsorship eines US-Staatsbürgers oder eines US-Arbeitgebers notwendig ist. Der US-Staatsbürger muss ein Verwandter ersten Grades sein. Zudem muss für das Einwanderungsvisum der Einwanderungsbehörde eine bewilligte Petition vorliegen. Die Einwanderungsbehörde kümmert sich um die Bearbeitung der Anträge, die einen längerfristigen Aufenthalt vorsehen.

Bei den Einwanderungsvisa unterscheidet man zwischen den folgenden Visakategorien:

  • Zurückkehrende Einwohner (SB-1 Einwanderungsvisum)
  • Diversity Visa (DV-Lotterie)
  • Einwanderung durch Arbeitgeber
  • Verlobtenvisum
  • Einwanderung durch Familie
  • Besondere Einwanderungsvisa (Special Immigrant Visa als Einwanderungsvisum)

Das Besuchervisum

Besuchervisa sind die Visa, die für die meisten Menschen, die zu touristischen Zwecken in die USA reisen, die Visa der Wahl sein werden. Beim Besuchervisum handelt es sich um die Visa der Kategorien B-1 / B2 und wie der Name schon vermuten lässt, ermöglichen es Ihnen Besuchervisa, die USA über einen bestimmten Zeitraum (180 Tage) zu besuchen. Dabei wird beim Besuchervisum zwischen privaten und geschäftlichen Gründen unterschieden.

Das Besuchervisum B-1 ist das Visum der Wahl, wenn es um geschäftliche Reisen geht. Besuchervisa der Kategorie B-2 sind für private Reisen in die USA gedacht. Alles in allem sind Besuchervisa die Visa, die am häufigsten ausgestellt werden. In Deutschland sind es fast die Hälfte aller Visumsanträge, dir zur Bearbeitung vorgelegt werden, die zum Beantragen von Besuchervisa dienen.

Der Visumsantrag – das Verfahren zur Beantragung

Das Visum für die USA kann online beantragt werden.
Das Visum für die USA kann online beantragt werden.

Ein Visum für die Vereinigten Staaten von Amerika müssen Sie vor der Abreise zunächst online mit einem Visumantrag beantragen. Für den Antrag füllen Sie das DS-160-Formular aus, das Sie hier finden und senden es ab. Den Status Ihres Visums können Sie hier online erfahren.

Nach dem Antrag müssen Sie bei der nächstgelegenen Botschaft einen Termin für ein Interview vereinbaren und dort auch Ihre Unterlagen vorlegen. Zur Auswahl stehen hier die US-Botschaft in Berlin sowie das US-Generalkonsulat in München und das US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main.

Menschen unter 13 und über 80 Jahren müssen beim Visumantrag meist kein Interview geben.

Folgende Dokumente müssen Sie nach der Terminvereinbarung zum Interview für den Visumantrag mitbringen:

  • Zwei Passbilder
  • Reisepass (muss noch mindestens ein halbes Jahr nach Einreise in die USA gültig sein)
  • Kopie des Reisepasses
  • DS-160 bzw. DS-260-Bestätigungsseite
  • Nachweis über die Zahlung der Visagebühr
  • Kontoauszug
  • Belege für die Gründe für den Aufenthalt in den USA

Wie läuft das mit der Antragsgebühr für das Nichteinwanderungsvisum?

Bevor man das Antragsformular für den Visumantrag bearbeiten wird, fallen Kosten an. Denn die meisten Antragssteller (auch Kinder) müssen eine Antragsgebühr entrichten. Diese Antragsgebühr muss auch dann bezahlt werden, wenn der Antrag nach dem Interviewtermin nicht mit einer Genehmigung belohnt wird. Die Zahlung der Kosten für den Visumantrag erfolgt über ein Online-System.

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die Sie von den Kosten entbinden können. Wer ein A- oder G-Visum beantragt, zahlt keine Antragsgebühr. Und auch wer an einem Austauschprogramm zum Beispiel als Student oder Au-Pair teilnimmt, kann von der Antragsgebühr für das J-Visum befreit werden. Voraussetzung für den kostenlosen Visumantrag ist, dass das Austauschprogramm unter eines der von der US-Regierung geförderten Programme fällt, bei denen keine entsprechenden Kosten anfallen.

Das Interview

Das Interview dient beim Visumantrag dem Zweck, herauszufinden, ob der Reisende tatsächlich zu dem von ihm aufgeführten Zweck in die USA reist und die im Visumantrag gemachten Angaben korrekt sind. Absolvieren können Sie diesen Interviewtermin in den amerikanischen Konsulaten in Berlin, Frankfurt am Main und München.

Termine für ein zeitlich begrenztes Visum können bei den entsprechenden Vertretungen online über das persönliche Visa-Profil oder telefonisch unter +49 322 2109 3243 oder +49 620 4705 0390 vereinbart werden. Die Terminbestätigung, die per E-Mail zugesendet wird, muss neben allen weiteren Dokumenten auf jeden Fall zum Interview mitgebracht werden.

Üblicher Ablauf des Interviews

Die Uhrzeit, zu der der Termin für den Visaantrag vergeben wurde, bezieht sich auf den Einlass ins Konsulat und nicht auf den Beginn des Interviews. Aus diesem Grund ist es ausreichend, wenn Sie etwa 30 Minuten vor dem Termin mit Ihren Dokumenten dort eintreffen. Hier zeigen Sie zunächst Ihre Terminbestätigung und den Zahlungsbeleg vor und passieren dann die Sicherheitskontrolle.

Hinweis: Alles, was am Flughafen nicht die Sicherheitskontrolle passieren darf, darf auch hier auf keinen Fall mitgeführt werden. Zudem sind keine Smartphones, Laptops, USB-Sticks und ähnliche Geräte erlaubt.

Weiter geht es zu den Interviewräumen. Hier ziehen Sie eine Nummer und warten dann, bis Sie mit Ihrem Visaantrag an der Reihe sind. Zunächst werden Fingerabdrücke genommen. Es folgt eine weitere Wartezeit, bis Sie schließlich vom Konsularbeamten aufgerufen werden und das eigentliche Gespräch für den Visaantrag in der Vertretung beginnt. Sie sollten für den Vorgang sicherheitshalber einige Stunden einplanen.

Mit welchen Fragen muss ich beim Interview in der Botschaft rechnen?

Einige Beispiele für Fragen, die häufig in den Interviews für das Nichteinwanderungsvisum gestellt werden:

  • Aus welchem Grund möchten Sie in die USA reisen?
  • Werden Sie begleitet?
  • Über welchen Zeitraum werden Sie bleiben?
  • Wie hoch ist ihr monatliches Einkommen?
  • Haben Sie Verwandte in den USA?
  • Wo werden Sie in den USA wohnen?
  • Denken Sie daran, dauerhaft zu bleiben?
  • Werden Sie eine Greencard beantragen?
  • Wer passt zu Hause auf?
  • Ist das Ihr erster Besuch in den USA?
  • Haben Sie Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis?
  • Wie gut ist Ihr Englisch?

Hinweis: Es handelt sich hierbei nur um einen Überblick. Es können auch andere oder weitere Fragen gestellt werden.

Erhalten Sie den Pass nach dem Interview in der Botschaft direkt zurück, bedeutet dies, dass Sie die Voraussetzungen für das Nichteinwanderungsvisum für Reisende nicht erfüllt haben und Ihr Antrag abgelehnt wurde. Andernfalls verbleiben Kopien von Reisepass und Unterlagen im Konsulat.

Tipp: Erwähnen Sie bei Beantragung eines Touristenvisums nicht, dass Sie gegebenenfalls Arbeit in den USA suchen werden oder sich vorstellen können, in die USA auszuwandern und dort dauerhaft Ihr Leben zu verbringen.

Was ist das CBP Global Entry Program?

CBP steht für Customs and Border Protection während Global Entry den Namen des Programms beschreibt. Mit diesem Programm können als ungefährlich eingestufte Personen bei Ankunft in den USA unter bestimmten Bedingungen mit Reisepass und Fingerabdruck-Scan die Einreiseformalitäten schneller hinter sich bringen. Um zum CBP Global Entry Program zugelassen zu werden, müssen Sie sich einer gesonderten Untersuchung unterziehen, bei der Ihre Persönlichkeit bewertet wird und beurteilt wird, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Was ist das Visa Waiver Program über das Electronic System of Travel Authorization?

Visa werden in einer Vielzahl verschiedener Kategorien vergeben.
Visa werden in einer Vielzahl verschiedener Kategorien vergeben.

Dem Visa Waiver Program (VWP) gehören 38 Staaten an, zu denen auch Deutschland, die Schweiz und Österreich zählen. Mit diesem Programm ist es deutschen, Schweizer und österreichischen Staatsangehörigen (die NICHT nur über eine Daueraufenthaltsgenehmigung verfügen) möglich, vom Heimatland aus als Tourist bei einem Aufenthalt in einem Zeitraum von bis zu 90 Tagen in die USA zu reisen, ohne ein Touristenvisum beantragen zu müssen. Um als Reisender am Visa Waiver Program (VWP) teilzunehmen und mit der Einreisegenehmigung visumfrei aus Ihrem Heimatland einzureisen, müssen Sie im Vorfeld einen ESTA-Antrag stellen. ESTA ist die Kurzform für Electronic System of Travel Authorization.

Das Antragsformular können Sie, wenn Sie die Bedingungen erfüllen und die Staatsbürgerschaft eines Landes besitzen, das zum Visa Waiver Program gehört, von Deutschland, der Schweiz oder Österreich aus ganz problemlos online ausfüllen und abschicken.

Wichtig: Die Bezahlung des ESTA-Antrags ist nur mit Kreditkarte möglich!

Die Teilnahme am Visa Waiver Program ist für deutsche, Schweizer und österreichische Staatsangehörige aber keine Pflicht. Wer möchte, kann auch bei einem Aufenthalt unter 90 Tagen als Tourist ein Visum beantragen. Als ESTA-Teilnehmer ist es Ihnen erlaubt, kurze Ausflüge nach Kanada, Mexiko oder auf nahegelegene Inseln zu unternehmen.

Hinweis: Wer in einem Drittland lebt, das nicht dem Visa Waiver Program angehört, muss ohne Ausnahme einen Antrag auf ein Visum stellen.

Weitere häufige Fragen und Antworten zum Visum und ESTA für die USA

1. Was kostet ein Visum?

Die Preise für Nichteinwanderungsvisa unterscheiden sich für Antragsteller je nach Visakategorie. In der Regel können Sie je nach Visakategorie mit einer Gebühr zwischen 150 und 250 Euro rechnen. Ein Studentenvisum (zum Beispiel in den Kategorien F, J oder M) schlägt mit 152 Euro zu Buche. Derselbe Preis wird für ein Touristenvisum (Kategorie B2) fällig. Ein Arbeitsvisum ist ebenso wie das Visum für Sportler für 180,50 Euro zu haben.

Nehmen Sie bei der Beantragung die Hilfe einer Beratung oder andere Dienstleistungen externer Dienstleister oder Berater in Anspruch, erhöhen sich die Kosten entsprechend.

2. Wie lange dauert ein Interview mit dem Konsularbeamten?

Das eigentliche Interview im Rahmen des Antragsverfahrens ist nur ein kurzes Gespräch mit einer Dauer von etwa fünf bis zehn Minuten. Durch die Wartezeiten können Sie als Antragsteller aber trotz der Terminvereinbarung im Vorfeld durchaus auch schon einmal drei bis fünf Stunden im Konsulat verbringen, bis das Gespräch mit dem Konsularbeamten abgeschlossen ist.

3. Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?

Der Reisepass muss mindestens 6 Monate nach dem geplanten Termin für die Ausreise aus den USA noch gültig sein.

4. Wie hoch ist die Gebühr für einen ESTA-Antrag?

Die Gebühr beträgt derzeit 14 US-Dollar, bei Nichterteilung werden 10 USD zurückerstattet.

5. Was kann ich tun, wenn der Reisepass, in dem sich das Visum befindet, abgelaufen ist, das Visum selbst aber noch gültig ist?

Sie können mit beiden Pässen reisen. Dem abgelaufenen, der das gültige Visum enthält, und zusätzlich dem neuen, gültigen Reisepass.

6. Kann das Visum verlängert werden, wenn ich einmal eine Genehmigung erhalten habe?

Nein, das ist nicht möglich. Die Gültigkeitsdauer eines Visums kann nicht verlängert werden, ganz gleich ob es sich um ein Studentenvisum, Touristenvisum, Transitvisum, Arbeitsvisum oder Visum für Sportler handelt. Es muss immer ein neues Visum bei der zuständigen Behörde beantragt und das Antragsverfahren erneut Schritt für Schritt durchlaufen werden. Ausnahmen von der Regelung sind nicht möglich.

7. Was mache ich, wenn das Visum während meines USA-Aufenthalts vor der geplanten Ausreise ausläuft?

Sie können auch dann im Land bleiben, wenn die Gültigkeitsdauer vorüber ist. Entscheidend ist der Eintrag des Department of Homeland Security (DHS) auf dem I-94-Formular. Dieses dürfen Sie unter keinen Umständen verlieren.

8. Entspricht das Visum der Einreiseberechtigung in die USA?

Nein, das Visum berechtigt Sie gemäß Einwanderungsrecht zur Reise zu einem Ankunftshafen in den USA. Die eigentliche Einreiseerlaubnis erteilt ein Mitarbeiter des Department of Homeland Security – United States Customs and Border Protection. Die endgültige Entscheidung fällt also erst nach Ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie haben mit einem Visum oder einer Einreisegenehmigung keinen Anspruch auf die Einreise.

9. Wie lange ist eine ESTA-Genehmigung gültig?

Die Bestätigung berechtigt zwei Jahre lang zur visumfreien Einreise in die USA (Port-of-Entry) oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt.

10. Muss der Visumsantrag elektronisch erfolgen?

Ja, das DS-160-Formular müssen Sie als Antragsteller online ausfüllen und eine Kopie der Bestätigungsseite muss zum Interviewtermin mitgebracht werden. Lesen Sie sich alles gründlich durch und achten Sie darauf, keine Fehler zu machen.

11. Bei meinem Namen, meiner Adresse oder anderen erforderlichen Daten gab es eine Änderung. Was muss ich jetzt tun?

Wenn sich die Daten in Ihrem Reisepass seit der Ausstellung des Visums oder der ESTA-Genehmigung geändert haben, ist zu empfehlen, dass Sie rechtzeitig vor dem Abflug ein neues Visum oder eine neue ESTA-Genehmigung beantragen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie, wenn Sie die Vereinigten Staaten mit dem Flugzeug oder Schiff erreicht haben, nicht in die USA einreisen dürfen.

12. Was ist das Apis-Formular und welche Daten werden abgefragt?

Das APIS-Formular muss von den Fluggesellschaften vorab an die zuständige US-Behörde übermittelt werden. Hierzu werden folgende Daten übermittelt: Name, Vorname, Biometriedaten, Nationalität, Passnummer, Geschlecht.

13. Ich habe einen Notfall in der Familie oder einen anderen dringlichen Grund. Gibt es im Notfall die Möglichkeit, schneller ein Visum zu erhalten?

Ja. Im Notfall kann bei der US-Botschaft ein Antrag auf einen Visa-Notfalltermin gestellt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Als Notfall gilt, wenn:

  • ein ESTA-Antrag abgelehnt wurde, die Reise aber unmittelbar bevorsteht,
  • eine dringende Geschäftsreise ansteht, die nicht vorhergesehen werden konnte,
  • ein Student, dessen Studium in Kürze beginnt, oder ein Teilnehmer an einem Austauschprogramm, ein Visum benötigt, es aber anderweitig nicht möglich ist, rechtzeitig einen Interviewtermin zu erhalten,
  • dringende medizinische Behandlungen anstehen,
  • man aufgrund eines Todesfalls oder für eine Beerdigung in die USA reisen möchte.

Hochzeiten, Abschlussfeiern, Konferenzen oder die Nutzung von Last-Minute-Angeboten gelten nicht als Notfälle.

Wo bekomme ich Hilfe und wo kann mich weiter informieren?

Die Internetpräsenz der USA-Visa-Behörde ist sehr informativ und beantwortet alle Fragen. Außerdem können Sie offene Fragen zum Visum, der notwendigen Kategorie, zur visumfreien Einreise, zu notwendigen Dokumenten oder dem Antragsformular auch direkt telefonisch im Konsulat klären.

Aktuelle Informationen zum Reisen während der Corona-Pandemie

Aufgrund der derzeit grassierenden Corona-Pandemie gilt derzeit ein Einreiseverbot in die USA. Ausnahmen von diesem Corona Travel Ban hat das US-Außenministerium nur für wenige Personengruppen gestattet.

Das US-Außenministerium gestattet trotz Covid-19 derzeit die Einreise von:

  • US-Staatsbürgern und Greencard-Inhabern
  • engen Familienangehörigen von US-Staatsbürgern (z. B. Ehepartner) und Inhabern einer Greencard
  • Crew-Mitgliedern von Flugzeugen oder Schiffen (Visakategorien C1 und D)
  • Diplomaten, Regierungsmitgliedern und deren Ehepartner bzw. Familien (Visakategorien A1, A2, C2, C3, G1, G2, G3, G4, NATO Visa)
  • Personen von nationalem Interesse. Sportler, Studenten, Geschäftsreisende, Erntehelfer, Wissenschaftler und andere Personengruppen können unter Umständen auch derzeit in die USA einreisen. Um welche Sportler oder andere Personengruppen es sich dabei handelt, legt das US-Außenministerium fest.

Personen, die aus touristischen Gründen in die USA reisen möchten, können aufgrund der durch Covid-19 bedingten Einschränkungen derzeit nicht in die USA einreisen.

Einschränkungen hinsichtlich Voraufenthalten

Es herrscht nach wie vor Einreiseverbot für Menschen, die sich in einem Zeitraum von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder in einem anderne Land des Schengenraums aufgehalten haben. Einreisebeschränkungen bestehen außerdem für Großbritannien, Irland, die Republik Südafrika und Brasilien. Auch hinsichtlich Großbritannien, Irland, die Republik Südafrika und Brasilien ist ein Voraufenthalt ein Problem. Vom Verbot der Einreise sind die oben genannten Gruppen, unabhängig davon, ob es sich beim Voraufenthalt um einen Aufenthalt in Deutschland oder in Großbritannien, Irland oder der Republik Südafrika handelte.

Achtung: Auch wer aus dem Schengenraum in ein Drittland reisen möchte, könnte Probleme bekommen, wenn die Reise ins Drittland einen Zwischenstopp in den Vereinigten Staaten umfasst. Denn derzeit sind keine Ausnahmen für Transitpassagiere vorgesehen. Es ist daher derzeit zu empfehlen, die Route ins Drittland über die USA zu vermeiden.

Wie Lang Vorher Braucht Man Ein Vium

Source: https://www.usatipps.de/tipps/einreise/visum/

Posted by: gaonagoinat.blogspot.com

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