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Elterngeld Wie Lange Bekommt Man Das

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mutter oder Vater bekommst Du monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld. Und zwar für zwölf Monate nach der Geburt Deines Kindes.
  • Das kannst Du auf 14 Monate verlängern, wenn Du Dein Kind allein erziehst oder auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt (Partnerschaftsmonate).
  • Wenn Du schnell wieder Teilzeit arbeiten möchtest, kannst Du vom Elterngeld Plus profitieren. In der Summe bekommst Du zwar nicht mehr Geld, aber über einen längeren Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

So gehst Du vor

  • Nutze den Elterngeldrechner des Bun­des­fa­mi­lien­mi­ni­ste­ri­ums, um Deine Elternzeit zu planen und Dein persönliches Elterngeld zu berechnen.
  • Hole Dir vor der Geburt den Elterngeldantrag. In unserer Checkliste findest Du alle Unterlagen, die Du einreichen musst.
  • Wenn Du verheiratet bist, denk daran, rechtzeitig die Steuerklasse zu wechseln. Du kannst dadurch vielleicht mehr Elterngeld bekommen.

Mit einem Kind verändert sich Dein Leben. In den ersten Monaten nach der Geburt gibt es vom Staat Elterngeld. Das hilft Dir, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Im Jahr 2020 wurden 7,2 Milliarden Euro an Elterngeld ausgezahlt. Wie viel Elterngeld Du bekommst, kannst Du mit ein paar einfachen Kniffen optimieren.

Verdienst Du wegen der Corona-Pandemie weniger, weil Du zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 in Kurzarbeit bist oder Ar­beits­lo­sen­geld I bekommst, erleidest Du beim Elterngeld keine Nachteile. Bei der Berechnung fließen diese Monate nicht ein. Es zählt das höhere Einkommen aus den Monaten davor. Auch den Partnerschaftsbonus verlierst Du nicht, wenn Du in der Pandemie mehr oder weniger arbeitest als geplant.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Du hast als Mutter oder Vater Anrecht auf Elterngeld, wenn Du Dein Kind nach der Geburt selbst betreust und mit ihm in einem Haushalt in Deutschland lebst. Das gilt auch, falls Du Dein Kind adoptiert hast.

Für das Elterngeld ist es unwichtig, ob Du vor der Geburt angestellt oder selbstständig gearbeitet hast, arbeitslos warst oder gerade mitten im Studium bist. Voraussetzung ist aber, dass Du nach der Geburt gar nicht oder höchstens 30 Stunden in der Woche arbeitest.

Neu: Das Elterngeld wird reformiert. Zukünftig können Eltern sogar 32 Stunden arbeiten, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren. So wird eine Vier-Tage-Woche möglich. Die neue Regelung tritt zum 1. S eptember 2021 in Kraft.

Kein Elterngeld bekommst Du, wenn Du Dein Kind während eines bezahlten Urlaubs betreust, ohne richtig Elternzeit zu nehmen (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015, Az. B 10 EG 3/14 R).

Verdienst Du zusammen mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin mehr als 500.000 Euro oder als Alleinerziehender mehr als 250.000 Euro im Jahr, gibt es kein Elterngeld (§ 1 Abs. 8 BEEG).

Neu: Nach der Elterngeldreform 2021 wird eine niedrigere Grenze von 300.000 Euro für Paare gelten – ab September 2021.

Auch ausländische Eltern können Elterngeld bekommen, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz haben und berechtigt sind, hier zu arbeiten. Das gilt für alle, die aus EU-Ländern oder der Schweiz stammen. Andere Ausländer bekommen dann Elterngeld, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben, mit dem sie dauerhaft in Deutschland arbeiten dürfen. Wer also nur ein Studentenvisum oder eine befristete Arbeitserlaubnis hat oder Asyl genießt, bekommt kein Elterngeld.

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Wie beantragst Du Elterngeld?

Du brauchst zunächst einmal das richtige Formular, denn jedes Bundesland hat ein eigenes. Den für Dich passenden Antrag findest Du online auf der Website des Familienministeriums. Bis zu sechs Wochen vor dem geplanten Geburtstermin kannst Du zum Beispiel in Bayern den Antrag online einreichen. Alle weiteren Unterlagen kannst Du nachreichen.

Die für Dich zuständige Stelle für Elterngeld ist meist beim Versorgungsamt, beim Amt für Soziales oder beim Jugendamt in Deiner Stadt oder dem Landkreis angesiedelt. Eine genaue Übersicht findest Du hier.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchst Du zum Elterngeldantrag

  1. Vollständig ausgefülltes Elterngeldformular
  2. Geburtsbescheinigung des Kindes
  3. Kopie Deines Personalausweises
  4. Einkommensnachweis: Gehaltsabrechnung für Angestellte, Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Selbstständige
  5. Bescheinigung der Kran­ken­kas­se über das Mut­ter­schafts­geld
  6. Bescheinigung über den Ar­beit­ge­ber­zu­schuss zum Mut­ter­schafts­geld
  7. Arbeitgeberbescheinigung zur gewährten Elternzeit

Du solltest Dir nicht viel Zeit lassen, um die Unterlagen auszufüllen. Denn Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben, es sei denn ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt. Du musst im Formular angeben, welcher Elternteil für welche Zeiträume Elterngeld beantragt. Die Aufteilung kannst Du im Nachhinein einmal problemlos ändern, in Härtefällen auch ein zweites Mal.

Lebensmonate sind entscheidend

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, solltest Du Elterngeld nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten Deines Kindes beantragen.

Ein Beispiel: Dein Kind ist am 17. Oktober 2020 auf die Welt gekommen. Wenn Du das Elterngeld ab November 2020 beantragst, dann wird Dir das Einkommen vom 17. Oktober bis Ende Oktober voll auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb ist es besser, Elterngeld ab dem 17. Oktober 2020 zu beantragen.

Ergeben sich nach der Antragstellung Änderungen, die für die Berechnung des Elterngelds wichtig sind, musst Du diese der Elterngeldstelle sofort mitteilen. Dazu gehört jedes Einkommen, das Du verdienst, während Du Elterngeld erhältst.

Elternzeit gleich Elterngeld?

Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, musst Du keine Elternzeit nehmen. Auch wenn Du studierst, nicht arbeitest oder selbstständig bist, kannst Du Elterngeld bekommen.

Hast Du vor der Geburt Deines Kindes als Arbeitnehmer gearbeitet, musst Du oft zugleich auch Elternzeit beantragen. So kannst Du Deine Arbeitszeit verringern – eine Voraussetzung, um Elterngeld bekommen zu können. Die Elternzeit musst Du spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn anmelden.

Wie viel Elterngeld steht Dir zu?

Du bekommst mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld pro Monat. Warst Du vor der Geburt nicht berufstätig, bekommt Du den Mindestsatz von 300 Euro, den sogenannten Sockelbetrag (§ 2 Abs. 4 BEEG).

Hast Du vor der Geburt gearbeitet, berechnet die Elterngeldstelle Deinen Anspruch. Sie geht dabei nicht von Deinem Nettogehalt aus, das Du in Deiner Lohnabrechnung findest. Die Behörde zieht von Deinem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben ab. Zusätzlich wird der jährliche Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.000 Euro angesetzt. Was dann von Deinem Bruttoeinkommen übrig bleibt, dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.

Davon werden höchstens 2.770 Euro berücksichtigt. Was Du darüber hinaus an Einkommen hattest, wird nicht durch das Elterngeld ersetzt. Von Deinem so berechneten Netto stehen Dir in aller Regel 65 Prozent als Elterngeld zu, aber nicht mehr als 1.800 Euro.

Hattest Du vor der Geburt Deines Kindes weniger als 1.240 Euro Nettoeinkommen, bekommst Du mehr als 65 Prozent davon als Elterngeld. Je geringer Dein Einkommen war, desto höher ist der Prozentsatz, den Du von Deinem Netto bekommst. Stand Dir durchschnittlich 340 Euro vor der Geburt als Nettogehalt zur Verfügung, bekommst Du 100 Prozent davon als Elterngeld.

Mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums kannst Du vorab ermitteln, wie viel Elterngeld Du bekommen wirst. Du kannst einen Schnellrechner nutzen oder einen Rechner mit Planer, der Dir hilft, verschiedene Varianten zur Aufteilung der Elterngeldmonate auszuprobieren.

Diese Einnahmen vor der Geburt wirken sich auf das Elterngeld aus

Provisionen -Hat Dein Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt Deines Kindes Provisionen gezahlt, können diese Dein Elterngeld erhöhen, falls das Unternehmen sie als laufenden Arbeitslohn gezahlt hat. Quartalsprovisionen erhöhen das Elterngeld nicht, da der Arbeitgeber sie gerade nicht laufend, sondern quartalsweise als sonstige Bezüge zahlt (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Provisionen, die Dein Arbeitgeber als sonstige Bezüge gezahlt hat, erhöhen das Elterngeld ebenfalls nicht (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017, Az. B 10 EG 7/17 R u.a.).

Einmalzahlungen - Jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachts­geld erhöht Dein Elterngeld nicht. Diese Gelder bleiben bei der Berechnung als sonstige Bezüge außen vor (Az. B 10 EG 5/16 R). Ebenso wenig erhöhen bestimmte andere Leistungen das Elterngeld: Lohnersatzleistungen wie Streikgeld, Krankengeld oder Ar­beits­lo­sen­geld I. Auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen bleiben außen vor.

Sonderfall Selbstständige - Bist Du selbstständig, ist die Berechnungsgrundlage für Dein Elterngeld das Jahreseinkommen aus dem Jahr vor der Geburt. In den letzten Monaten der Schwangerschaft noch mal besonders viel zu arbeiten, lohnt sich also nur dann, wenn das Kind Anfang des Jahres geboren wird.

Geschwisterbonus

Hast Du schon andere Kinder, hast Du meist vor der Geburt des jüngsten Kindes schon weniger gearbeitet. Deshalb gibt es einen Geschwisterbonus, sofern neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren da sind. Dieser Bonus beträgt 10 Prozent des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro (§ 2a Abs. 1 BEEG).

Eltern von Zwillingen oder Drillingen erhalten monatlich pauschal 300 Euro zusätzliches Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind (§ 2a Abs. 4 BEEG). Das heißt Mehrlingszuschlag.

Bei der Einkommensermittlung werden Monate nicht mitgezählt, in denen Du für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nichts oder weniger verdient hast. Bekommst Du also innerhalb eines Jahres ein zweites Kind, wird zur Berechnung des Elterngelds für das jüngste das Einkommen zugrunde gelegt, das Du vor der Geburt des ersten Kindes verdient hast.

Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Bekommst Du Ar­beits­lo­sen­geld I, Kurz­arbeiter­geld, Krankengeld oder eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te, so wird das nur auf einen Teil des Elterngelds angerechnet. Du bekommst in diesen Fällen im Ergebnis zusätzlich mindestens den Sockelbetrag von 300 Euro.

Als Ar­beits­lo­sen­geld II-Empfänger erhältst Du zwar Elterngeld, doch wird es vollständig als Einkommen angerechnet (§ 10 Abs. 5 BEEG). Monatlich hast Du damit genauso viel Geld zur Verfügung wie ohne Elterngeld.

Wie kannst Du Dein Elterngeld optimieren?

Je höher Dein Nettogehalt vor der Geburt Deines Kindes ist, desto höher ist Dein Anspruch auf Elterngeld. Deshalb ist es sinnvoll, dafür zu sorgen, dass möglichst viel Gehalt auf Dein Konto fließt. Dafür gibt es ein paar Tipps:

Rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Wenn Du ein Kind erwartest und verheiratet bist, dann beachte Folgendes: Der Elternteil, der das Kind nach der Geburt überwiegend betreut, sollte so früh wie möglich in Steuerklasse III wechseln. Dadurch lässt sich das Elterngeld optimieren. Und das kommt so:

Steuerklasse im letzten Monat - Bei der Berechnung des Elterngelds legt die Elterngeldstelle grundsätzlich die Steuerklasse zugrunde, die Du im letzten Monat des Bemessungszeitraums mit Einkommen genutzt hast (§ 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG). Hast Du wegen Deiner Steuerklasse viele Abzüge, weil Du im letzten Monat zum Beispiel in Steuerklasse V bist, berechnet sich danach auch das Elterngeld. Jetzt könntest Du auf die Idee kommen, für den entscheidenden letzten Monat in Steuerklasse III zu wechseln, um weniger Abzüge und damit ein höheres Elterngeld zu bekommen. Aber das funktioniert nicht.

Steuerklasse in den überwiegenden Monaten - Hast Du die Steuerklasse in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt gewechselt, ist nicht die Steuerklasse im letzten Monat entscheidend, sondern diejenige, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums gegolten hat (§ 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG). Deshalb sollte derjenige, der hauptsächlich das Kind betreuen soll, im Berechnungszeitraum so schnell wie möglich in Steuerklasse III wechseln, damit sie überwiegend gilt.

Beispiel: Vor der Geburt Deines Kindes warst Du von Dezember 2020 bis Mai 2021 für sechs Monate in Steuerklasse I. Im Juni und Juli wähltest Du für zwei Monate Steuerklasse IV und im August bis November 2021 für vier Monate bis zur Mutterschutzfrist die Steuerklasse III. Das Elterngeld wird in diesem Fall nach der finanziell ungünstigen Steuerklasse I berechnet. Sie galt im Bemessungszeitraum relativ gesehen am längsten – nämlich für sechs Monate (BSG, Urteil vom 28. März 2019, Az. B 10 EG 8/17 R). In diesem Fall hat sich der Wechsel in Steuerklasse III nicht mehr gelohnt.

Gleiche Anzahl von Monaten - Lässt sich in den zwölf Monaten vor der Geburt keine Steuerklasse feststellen, die überwiegend galt, weil Du zum Beispiel jeweils sechs Monate in Steuerklasse III und sechs Monate in Steuerklasse V warst, dann zählt für die Berechnung des Elterngelds die jüngste Steuerklasse. Diese Regelung kann für viele Eltern wichtig sein, die etwas spät die Steuerklasse gewechselt haben.

Beispiel: Im Bemessungszeitraum vom August 2020 bis Juli 2021 warst Du fünf Monate in Steuerklasse IV, fünf Monate in Steuerklasse V und zwei Monate von Juni 2021 bis Juli 2021 in Steuerklasse III. Keine Steuerklasse galt überwiegend. Maßgeblich für die Elterngeldberechnung ist daher die zuletzt aus der Lohn- und Gehaltsbescheinigung ersichtliche Steuerklasse III (vgl. Richtlinien zum BEEG, Seite 120).

Eine Änderung der Steuerklasse ist problemlos auch mitten im Jahr möglich – spätestens jedoch bis zum 30. November. Dazu wendest Du Dich einfach an Dein zuständiges Finanzamt. Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich nicht, falls Du mehr als rund 2.770 Euro netto verdienst und damit ohnehin den Höchstsatz an Elterngeld bekommst.

Selbstständige sollten Gewinn optimieren

Als Selbstständiger hast Du noch eine weitere Möglichkeit, Dein Nettoeinkommen vor der Geburt zu steigern: Als Einkommen gilt bei Dir der Gewinn, also das, was nach Abzug der Ausgaben vom Umsatz übrig bleibt. Wenn Du weniger Ausgaben geltend machst, erzielst Du automatisch ein höheres Einkommen und erhältst damit mehr Elterngeld.

Wer sich Arbeit und Kindererziehung teilt, bekommt mehr Elterngeld

Möchtest Du während der Elternzeit eine Weile in Teilzeit arbeiten, achte darauf, wie viel Du arbeiten kannst, bevor Dir das Elterngeld Plus gekürzt wird. Mit dem Elterngeldrechner des Bun­des­fa­mi­lien­mi­ni­ste­ri­ums kannst Du verschiedene Varianten ausprobieren. Teilt Ihr die Kindererziehung zwischen Euch auf, bekommt Ihr durch die Partnermonate zwei Monate länger Elterngeld. Arbeitet Ihr danach beide vier Monate in Teilzeit, gibt es darüber hinaus einen Partnerschaftsbonus.

Wie lange bekommst Du Elterngeld und Elterngeld Plus?

Wie lange Du Elterngeld bekommst, hängt davon ab, ob Du Dich für das Basis-Elterngeld entscheidest oder aber Elterngeld Plus beantragst. Das kann sich lohnen, wenn Du schnell wieder Teilzeit arbeiten möchtest.

Zwölf Monate Basis-Elterngeld

Das klassische Elterngeld, auch Basis-Elterngeld genannt, wird grundsätzlich zwölf Monate lang gezahlt. Als Mutter bekommst Du in der Praxis nur zehn Monate lang Elterngeld, denn Dein Mut­ter­schafts­geld wird voll angerechnet. Es nützt auch nichts, wenn der Vater die ersten zwei Monate übernimmt und die Mutter später für die Betreuung zuständig ist – mit dem Mut­ter­schafts­geld werden zwei der maximal zwölf Monate bezahlter Erziehungszeit abgegolten.

Zusätzlich zwei Partnermonate

Es gibt zwei zusätzliche Partnermonate Elterngeld, wenn sich beide Elternteile für die Kinderbetreuung eine Auszeit nehmen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beantragen.

Wer sich wann um das Kind kümmert und Elterngeld beantragt, kannst Du mit Deinem Partner frei aufteilen: entweder der eine zwölf Monate am Stück und dann der Partner zwei Monate. Oder Du willst Dich gemeinsam mit Deinem Partner um das Kind kümmern und Ihr bezieht gleichzeitig Elterngeld. Es bleibt aber trotzdem bei höchstens 14 Monaten Basis-Elterngeld. Wenn Ihr die Elterngeldmonate also hälftig aufteilt und gleichzeitig nehmt, dann bekommt Ihr höchstens sieben Monate lang Geld.

Alleinerziehende können allein bis zu 14 Monate lang Basis-Elterngeld beziehen. Bedingung ist, dass das Kind ausschließlich bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, der auch das Sorgerecht hat.

Elterngeld Plus

Elterngeld Plus kannst Du doppelt solange beziehen wie das herkömmliche Elterngeld, also höchstens 28 Monate lang. Es ist allerdings auch nur halb so hoch wie das Basis-Elterngeld, wenn Du nicht arbeitest. Welche Elterngeld-Variante für Dich am günstigsten ist, hängt von Deiner beruflichen Situation ab und wann Du wieder Teilzeit arbeiten willst. Du kannst auch beides miteinander kombinieren. Insgesamt kannst Du 14 Monate Basis-Elterngeld oder 28 Monate Elterngeld Plus bekommen.

Ein Beispiel: Du pausierst für sechs Monate komplett und bekommst das volle Basis-Elterngeld. Danach arbeitest Du für zwölf Monate in Teilzeit und bekommst währenddessen zu Deinem Teilzeitgehalt Elterngeld Plus mit halbem Bezug. Der andere Elternteil kann zwei Monate Basis-Elterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus erhalten.

Partnerschaftsbonus

Wenn Du und Dein Partner jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, kann jeder von Euch jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus bekomme – ab September 2021 sogar erhöht sich die Grenze auf 24 und 32 Stunden. Alleinerziehende können ebenfalls vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.

Frühchenmonat

Neu: Nach der Elterngeldreform bekommen Eltern für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder noch früher auf die Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. September 2021 in Kraft.

Wann wird Dein Elterngeld gekürzt?

Wenn Du Geld hinzuverdienst, wird Dir das klassische Elterngeld entsprechend gekürzt. Denn es soll den Verdienstausfall wegen der Betreuung des Kindes ersetzen und nicht zusätzlich zum Einkommen gezahlt werden. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre.

Du arbeitest in Teilzeit und bekommst Elterngeld

Während Du Basis-Elterngeld beziehst, darfst Du bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten – wahrscheinlich ab September 2021 sogar 32 Stunden. Finanziell lohnt sich das allerdings kaum, denn der Verdienst wird voll angerechnet.

Beispiel Basis-Elterngeld: Vor der Geburt verdienst Du 2.000 Euro netto im Monat. Dein voller Anspruch auf Basis-Elterngeld liegt bei 65 Prozent dieses Verdienstes, also bei monatlich 1.300 Euro oder 15.600 Euro, wenn Du zwölf Monate zuhause bliebest.

Beispiel Basis-Elterngeld mit Teilzeit: Arbeitest Du nach sechs Monaten wieder in Teilzeit, bekommst Du für die ersten sechs Monate insgesamt 7.800 Euro Elterngeld. Verdienst Du mit dem Teilzeitjob 1.000 Euro, bekommst Du als Ersatz für die weniger verdienten 1.000 Euro 65 Prozent von diesen als Elterngeld, also 650 Euro. Unterm Strich hast Du mit der Teilzeitarbeit also 1.650 Euro in der Tasche. Auf das Jahr gerechnet bekommst Du also 7.800 Euro an Elterngeld für das erste Halbjahr und 3.900 Euro für das zweite Halbjahr (6 x 650 Euro), insgesamt also 11.700 Euro. Das bedeutet: Wärst Du zuhause geblieben, hättest Du fast 4.000 Euro mehr staatliche Unterstützung erhalten.

Möchtest Du nebenbei in Teilzeit arbeiten, lohnt sich für Dich Elterngeld Plus in aller Regel mehr. Das ist zwar nur halb so hoch wie das Basis-Elterngeld, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Der große Pluspunkt: In den meisten Fällen wird Dein Zuverdienst erst angerechnet, wenn Du über die Hälfte Deines ursprünglichen Gehalts verdienst.

Beispiel Elterngeld Plus mit Teilzeit: Wählst Du für Deine Teilzeittätigkeit Elterngeld Plus, erhältst Du für das erste halbe Jahr zuhause wie gehabt 1.300 Euro Elterngeld im Monat, insgesamt 7.800 Euro. Mit dem Elterngeld Plus ab Beginn Deiner Teilzeittätigkeit bekommst Du aber nunmehr für zwölf Monate die Hälfte des vollen Elterngeldanspruchs, also monatlich 650 Euro, insgesamt nochmal 7.800 Euro. Das Geld gibt es aber auf zwölf Monate verteilt. Für 18 Monate erhältst Du insgesamt in der Höhe den vollen Elterngeldanspruch und verschenkst durch die Teilzeit nichts von der staatlichen Unterstützung. Die Elterngeld-Plus-Variante ist deshalb günstiger.

Lass Dich beraten, wie Du Deine Elternzeit am besten organisierst. Dazu kannst Du Dich an die zuständige Elterngeldstelle an Deinem Wohnort wenden. Einen ersten Überblick kannst Du Dir mit dem Elterngeldrechner des Bun­des­fa­mi­lien­mi­ni­ste­ri­ums verschaffen. Mehr zum Elterngeld Plus findest Du in der Broschüre des Familienministeriums zum Elterngeld Plus.

Du bist selbstständig und bekommst Elterngeld

Bist Du selbstständig, kommt es beim Zuverdienst darauf an, was Du an Gewinn erwirtschaftest, während Du Elterngeld bekommst. Wenn Du weiterhin Dein Büro unterhältst und dafür Miete zahlst, kannst Du diesen Betrag von Deinem Umsatz abziehen.

Bleibt nach Abzug aller Kosten ein Gewinn übrig, wird dieser mit dem Elterngeld verrechnet. Als Selbstständiger hast Du ein Problem, wenn Deine Kunden Rechnungen spät bezahlen – womöglich erst dann, wenn das Kind schon einige Monate auf der Welt ist und Du Elterngeld beziehst. Auch solche verspäteten Zahlungen werden voll auf das Elterngeld angerechnet. Denn entscheidend ist nicht das Datum auf der Rechnung, sondern der Zeitpunkt, zu dem das Geld auf Deinem Konto eingeht. Bitte also Deine Kunden darum, pünktlich zu zahlen oder die Zahlung auf einen Zeitpunkt zu verschieben, in dem Du kein Elterngeld mehr bekommst.

Unser Podcast zum Thema

Wird Elterngeld besteuert?

Elterngeld ist steuerfrei. Allerdings wird es eingerechnet, wenn es um Deinen individuellen Steuersatz geht. Es unterliegt also dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dabei wird Dein Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für Deine Einkommensteuer ermittelt.

Die Daten über das in einem Kalenderjahr gezahlte Elterngeld übermittelt die Elterngeldstelle bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung. Du bekommst über die erhaltenen Leistungen keine Bescheinigung.

Elterngeld und Kranken- und Ren­ten­ver­si­che­rung

Du musst aus dem Elterngeld keine Abgaben für die gesetzliche Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlen. Während der Elternzeit bleibst Du dennoch vollständig gesetzlich krankenversichert.

Bist Du dagegen freiwillig in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se versichert, musst Du grundsätzlich weiterhin Beiträge zahlen. Ausnahme: Liegen ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzung für eine Familienversicherung vor, dann bist Du beitragsfrei über Deinen Partner versichert (§ 8 Abs. 6 Satz 1 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler). Bist Du privat krankenversichert, musst Du weiterhin Beiträge zahlen.

Vom Elterngeld musst Du keine Beiträge für die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung abführen. Die Zeit, in der Du Elterngeld beziehst, wird als Kindererziehungszeit angerechnet. Bleibst Du also wegen Deines Kindes in den ersten drei Jahren zuhause, brauchst Du deshalb grundsätzlich keine Lücke bei der Ren­ten­ver­si­che­rung zu befürchten.

Das gilt aber immer nur für den Fall, dass Du das Kind überwiegend erziehst. Erziehst Du es mit Deinem Partner gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit in der Ren­ten­ver­si­che­rung. Soll der Vater die Rentenpunkte erhalten, benötigt die Ren­ten­ver­si­che­rung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung. Wichtig: Das gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend. Weitere Informationen zum Thema Kindererziehung und Rente findest Du auf der Website der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Wer hat Anspruch auf Landeserziehungsgeld?

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Anschlussleistung an das Elterngeld, die es in Sachsen gibt. Die Unterstützung erfolgt ab dem 13. Lebensmonat – aber nur, wenn das Kind keinen Platz in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt. Das sächsische Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung.

Sie beträgt monatlich für das erste Kind 150 Euro, für das zweite Kind 200 Euro und ab dem dritten Kind 300 Euro. In voller Höhe wird es bis zu einem pauschalierten Jahresnettoeinkommen in Höhe von 24.600 Euro bei Paaren gezahlt; bei Alleinerziehenden bis zu einem Einkommen von 21.600 Euro. Weitere Informationen findest Du auf der Website von Sachsen.

In Bayern gibt es das sogenannte Familiengeld. Frühestens ab dem 13. Lebensmonat des Kindes kannst Du diese Sozialleistung bekommen. Für ab 1. September 2017 geborene Kinder können Eltern das Familiengeld für den vollen Zeitraum von 24 Monaten erhalten.

Bayerische Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Familiengeld ist unabhängig von einem Elterngeldbezug. Parallel zum Familiengeld kannst Du also Basis-Elterngeld, Elterngeld Plus und auch den Partnerschaftsbonus beziehen. Anders als in Sachsen wird das Familiengeld unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit gezahlt.

Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Weitere Informationen findest Du dazu auf der Website Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Dieser Ratgeber wurde verfasst von:

Dr. Britta Beate Schön

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter britta.schoen@finanztip.de.

Arne Düsterhöft

Arne Düsterhöft

Arne Düsterhöft ist Redakteur für Telekommunikation und Digitales. Zuvor war er Volontär in der Redaktion von Finanztip. Erste praktische Erfahrungen sammelte er in der Online-Redaktion von teltarif.de, wo er ebenfalls über digitale Technologien und Telekommunikation geschrieben hat. Nach Auslandssemestern in Dublin und New York hat Arne Düsterhöft seinen Masterabschluss in Theaterwissenschaft an der Freien Universität Berlin gemacht.

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Elterngeld Wie Lange Bekommt Man Das

Source: https://www.finanztip.de/elterngeld/

Posted by: gaonagoinat.blogspot.com

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